GRUNDGERÜST DER LICHTGESTALTUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Die Lichtgestaltung des öffentlichen Raums sollte möglichst die folgenden Arbeitsschritte enthalten:
Punkt 1:
Zielsetzung der Stadtgestaltung zu Tag- und Nachtgestalt und Kernaussagen zu ihrem gegenseitigen gestalterischen Bezug, sowie die beabsichtigte Planart mit Stufen und Akteuren.
Punkt 2:
Bestandsaufnahme der Lichtsituationen der Einzelräume und des Systems der öffentlichen Räume nach seinen Anforderungen an Bewegung und Aufenthalte sowie seine stadtgestalterischen und stadträumlichen Qualitäten und Defizite.
Punkt 3:
Eine Gestaltungsplanung des Systems der öffentlichen Räume mit den Stadtelementen, die in der Lichtgestaltung die ganze Nachtgestalt zeigen (z.B. in den Stadtelementen der Fallskala 1 bis 8). Sie zeigt das Zusammenwirken der Lichtarten Grundversorgung, Lichtgestaltung, künstlerisches Licht und "Nicht-Licht" im Einzelraum bis zur Nachtgestalt der ganzen Stadt.
Punkt 4:
Kostenübersicht mit Investitions- und Betriebskosten der zukünftigen im Vergleich zur zurückliegenden Situation.
Punkt 5:
Umsetzungs- und Zeitplanung je nach ausgewählter Art der Planung mit Stufen- und Prioritätensetzungen sowie mit den zu beteiligenden Akteuren. Regeln und Wege der Umsetzung: z.B. Gestaltungssatzung bzw. Gestaltungshandbuch zur Lichtgestaltung.
Punkt 6:
Beginn z.B. mit Schlüssel- und Schwerpunktprojekten vom Einzelraum über Sequenzen bis zur ganzen Stadt. z.B: Herausarbeiten von Identifikationsorten, schärfen der besonderen städtischen Strukturen und Räume, ihrer Blick- und Wegebezüge, herausragender Einzelobjekte und entwickeln künstlerische Gestaltungen mit Licht. Einbinden privater Akteure, Empfehlungen und Regeln im Umgang mit der vorhandenen Beleuchtung, der Art und den Formen ihrer im Zeitverlauf erforderlichen Erneuerung