Die Lichtgestaltungen sind geordnet nach:
1. GEMEINDEN in alphabetischer Folge,
2. FALLSKALA zur Lichtgestaltung: für jede Stadt in acht Ebenen der Gesamtplanung - von der Gesamtgestalt der Stadt und Stadtlichtmarken über lichtgestalterische Einzelwerke bis zu den Lichtlandmarken im landschaftlichen Zwischenraum (1 - 8, siehe die Erläuterung der
Fallskala)
3. STUFEN der Lichtgestaltung: Die Lichtobjekte der Gemeinden sind in drei Stufen aufgeführt.
Stufe 1:
- künstlerisches Konzept und Gestaltende(er) sind angegeben
- dargestellt in ausführlicher Beschreibung und in Tag- und Nachtbild
Stufe 2:
- ausführliche Beschreibung der Lichtgestaltung mit Nachtbild
- temporäre Lichtgestaltungen sind hier mit Nachtbild zu finden
Stufe 3:
- Benennung des Objektes ohne Bild
Die Gestaltenden sind, soweit bekannt, in einer gesonderten Liste aufzurufen.
In den letzten Kapiteln zeigen wir Beispiele nationaler und internationaler Gesamtplanungen einzelner Städte in den Planungstypen Masterplanung, Prozessplanung und Management von Einzelprojekten, verknüpft mit einem Ausblick auf die zukünftigen künstlerischen Arbeitsfelder und der entwickelten "Position Kunst" in der Lichtplanung.