EINFÜHRUNG
LICHTGESTALTUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM 2005 +

DAS THEMA

"Lichtgestaltung im öffentlichen Raum" zeigt die Beispiele der Lichtgestaltung mit künstlerischem Anspruch in den Städten Nordrhein - Westfalens. Diese Arbeit basiert u.a. auf der Übersicht, die wir im "Lichtatlas NRW" (ISBN 3-87909-853-0) gegeben haben und den Aktualisierungen durch Umfragen bei allen Gemeinden (Redaktionsschluss: 6.1.2006 / zuletzt aktualisiert im April 2009 - siehe Menüpunkt auf der linken Seite)

DAS ZIEL

Hier aktualisieren wir diese Übersicht und wagen einen nächsten Schritt:
Wir ordnen und beschreiben die große Zahl hervorragender Lichtgestaltungen im öffentlichen Raum so, dass sie als anschauliche Bausteine für die Gesamtplanung der Städte und Gemeinden dienen können. Auf diese Weise wird auch dem vielfach geäußerten Wunsch entsprochen, künstlerische Gestaltung und ihre Erfindungskraft früh in die Lichtplanung einzubringen.
Diese Übersicht richtet sich an die Lichtplanerinnen und -planer, also an diejenigen die den öffentlichen Raum mit den Mitteln "Licht" und "Nicht-Licht" - also Dunkelheit - gestalten. Das waren und sind in Zeiten dramatischer technologischer Möglichkeiten und großer energetischer Sparpotenziale die Lichttechniker und Straßenbauingenieure. Sie sind für die funktionale Beleuchtung - das ist die Grundversorgung mit Licht - verantwortlich, das sind die Stadtplaner bei den Gemeinden und in den freien Büros, die für die Stadtgestaltung arbeiten und das sind die künstlerischen Gestalter und Designer.
Ihnen allen legen wir Beispiele künstlerischer Gestaltung vor und versuchen an den besten Beispielen zu vermitteln, welche Möglichkeiten und Chancen, aber auch welche Grenzen in den verschiedenen Modellen der Lichtplanung mit der Lichtgestaltung bereit stehen, um die Nachtgestalt der Stadt aufzuwerten. Die künstlerische Gestaltung kann dabei die Herausbildung einer unverwechselbaren Identität der Stadt unterstützen!

DAS KONZEPT

Die von den Gemeinden bis 2005 angemeldeten Beispiele werden von uns so erläutert und gezeigt, dass ihr herausragender Beitrag für die Aufwertung der öffentlichen Räume und insgesamt für die Nachtgestalt der öffentlichen Räume und damit der Stadt sichtbar wird.

Die Projekte zeigen Einzelobjekte und Ensemble der Lichtgestaltung, ihr künstlerisches Konzept - wenn es vorhanden ist - und ihre Wirkung im öffentlichen Raum. Das Tageslicht beziehen wir insofern ein, als wir von den mit Konzept ausgewiesenen künstlerischen bzw. stadtgestalterisch bedeutsamen Projekten ihre Nachtgestalt und auch ihre Taggestalt zeigen.
Die Lichtgestaltungen sind geordnet nach:

1. GEMEINDEN in alphabetischer Folge,

2. FALLSKALA zur Lichtgestaltung: für jede Stadt in acht Ebenen der Gesamtplanung - von der Gesamtgestalt der Stadt und Stadtlichtmarken über lichtgestalterische Einzelwerke bis zu den Lichtlandmarken im landschaftlichen Zwischenraum (1 - 8, siehe die Erläuterung der Fallskala)

3. STUFEN der Lichtgestaltung: Die Lichtobjekte der Gemeinden sind in drei Stufen aufgeführt.
Stufe 1:
- künstlerisches Konzept und Gestaltende(er) sind angegeben
- dargestellt in ausführlicher Beschreibung und in Tag- und Nachtbild
Stufe 2:
- ausführliche Beschreibung der Lichtgestaltung mit Nachtbild
- temporäre Lichtgestaltungen sind hier mit Nachtbild zu finden
Stufe 3:
- Benennung des Objektes ohne Bild
Die Gestaltenden sind, soweit bekannt, in einer gesonderten Liste aufzurufen.

In den letzten Kapiteln zeigen wir Beispiele nationaler und internationaler Gesamtplanungen einzelner Städte in den Planungstypen Masterplanung, Prozessplanung und Management von Einzelprojekten, verknüpft mit einem Ausblick auf die zukünftigen künstlerischen Arbeitsfelder und der entwickelten "Position Kunst" in der Lichtplanung.
DIE AUTOREN:

Idee, Konzept und Recherche: Prof. Dr.-Ing. Manfred Walz und Dipl.-Ing. Dennis Köhler,
Gestaltung: Agentur für gute Gestaltung
Programmierung: Ulli Stemmeler.

Träger dieser Internetpräsentation: Zentrum für Internationale Lichtkunst e.V., Unna
Dieses Projekt wurde gefördert durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW.